Pflegegrad 3, 4 oder 5
Bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung ist die Übernahme regulär möglich.
Kostenübernahme
Viele Fahrten werden vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen — auch ohne, dass Sie sich um den Papierkram kümmern müssen. Hier ein Überblick.
So funktioniert die Kostenübernahme
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Krankenfahrten unter bestimmten Bedingungen. Welche das sind, regelt §60 SGB V und die Krankentransport-Richtlinie. In den meisten Fällen genügt eine ärztliche Verordnung (Muster 4). Wir helfen Ihnen, das richtig auszufüllen.
Bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung ist die Übernahme regulär möglich.
Außergewöhnliche Gehbehinderung (aG), Hilflosigkeit (H), Blindheit (Bl).
Übernahme mit vorheriger Genehmigung möglich.
Hin- und Rückfahrt bei stationärer Behandlung.
Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt eine Verordnung der Krankenbeförderung (Muster 4) ausstellen.
Rufen Sie an oder buchen Sie online — wir prüfen alles und richten alles ein.
Wir reichen die Verordnung mit Ihrer Unterschrift bei der Kasse ein. Sie zahlen nichts.
Hinweis: Es kann eine gesetzliche Zuzahlung von 10% (mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt) anfallen. Wer von der Zuzahlung befreit ist, muss nichts zahlen.
Wir sind für Sie da.